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Außerbetriebliche Ausbildung - was bedeutet das?

Außerbetriebliche Ausbildung – was ist das eigentlich?

Die Außerbetriebliche Ausbildung ist ein Angebot für Jugendliche, die nach ihrer Schulzeit keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden. Es gibt Außerbetriebliche Ausbildung für benachteiligte Jugendliche und Außerbetriebliche Ausbildung für Jugendliche mit Reha-Förderbedarf.

Die Außerbetriebliche Ausbildung wird durch Einrichtungen der beruflichen Bildung durchgeführt. Das sind zum Beispiel Fachschulen, Akademien, Bildungszentren oder Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie Berufsbildungswerke.

Eine Maßnahme wird dann als „außerbetriebliche Ausbildung“ bezeichnet, wenn sie durch staatliche Mittel finanziert wird, zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit.  Die Unterscheidung von betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung bezieht sich also nicht in erster Linie auf den Ort, wo die Ausbildung stattfindet, sondern vor allem auf die Finanzierung.

Welche Modelle der Außerbetrieblichen Ausbildung gibt es?

Es gibt außerbetriebliche Ausbildungen, die größtenteils in einer Bildungseinrichtung stattfinden. Die Bildungseinrichtungen haben eigene Ausbilder*innen und Ausbildungsräume und vermitteln sowohl die Theorie als auch die fachpraktischen Inhalte. Das ist das sogenannte integrative Modell.

Es gibt auch außerbetriebliche Ausbildungen, bei denen die fachpraktische Ausbildung größtenteils in einem Betrieb stattfindet. Der Bildungsträger, der diese Maßnahme begleitet, gewährleistet den reibungslosen Ablauf, vermittelt die theoretischen Inhalte und unterstützt sowohl die Auszubildenden als auch den Betrieb. Das ist das sogenannte kooperative Modell.

Gehalt bei Außerbetrieblichen Ausbildung?

Der Bildungsträger erhält die Finanzierung für die komplette Maßnahme und zahlt dem*der Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Wie bekommt man einen Platz in einer außerbetrieblichen Ausbildung?

Man kann sich auf einen Ausbildungsplatz in einer außerbetrieblichen Einrichtung nicht selbst bewerben. Jugendliche mit Benachteiligung können sich an das für ihren Wohnort zuständige Jobcenter wenden. Jugendliche mit Reha-Förderbedarf an die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit.