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Förderschule - eine spezielle sonderpädagogische Schulform

Förderschule – was ist das?

Als Förderschule bezeichnet man eine allgemeinbildende Schule für Schüler*innen die auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum einer sozialpädagogischen Förderung bedürfen. Je nach Bundesland wird die Förderschule unterschiedlich benannt: Man spricht auch von Sonderschule oder früher einmal von Hilfsschule. Um Diskriminierungen vorzubeugen, wurden sogenannte „Sonderschulen“ immer öfter in Förderzentren oder Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt umbenannt.

Außerdem werden Schüler*innen einer Förderschule, je nach Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigung, von Lehrer*innen der Sonderpädagogik betreut und unterstützt. Spezielle pädagogische Konzepte, besondere Arbeitsmaterialien und auch besondere bauliche Maßnahmen, die z. B. die Barrierefreiheit gewährleisten, tragen dazu bei, den besonderen Ansprüchen der Kinder gerecht zu werden.

Förderschule – für wen ist sie geeignet?

Förderschulen werden meist von Kindern oder Jugendlichen besucht, die körperliche, geistige oder seelische Schwächen aufzeigen oder sonstige Formen von Behinderungen wie z. B. eine Lernbehinderung erkennen lassen.  Jede*r Schüler*in durchläuft ein Verfahren, in der Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung geprüft wird. Es gibt acht sonderpädagogische Förderschwerpunkte, die in lernzielgleiche und lernzieldifferente Förderschwerpunkte gegliedert wird.

Zu den Lernzielgleichen Förderschwerpunkten gehören Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung, kranke Schüler*innen, emotional-soziale Entwicklung und Sprachheilförderung. Lernzieldifferente Förderschwerpunkte sind Lernen und Geistige Entwicklung. Parallel dazu gibt es verschiedene Förderschulen mit den jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, z. B. eine Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung oder eine Förderschule für geistige Entwicklung.

Das Lehrpersonal ist hier oft spezialisiert, um auch auf die Bedarfe z. B. in der sozialen oder emotionalen Entwicklung noch besser eingehen zu können. Die Beratung der allgemeinen Schulen in sonderpädagogischen Fragen ist Bestandteil sonderpädagogischer Förderung und gehört zu den Aufgaben der Förderschulen.

Angestrebtes Ziel ist es, dass die Schüler*innen der Förderschule nach einer gewissen Zeit in eine Regelschule wechseln.

Förderschule – ja oder nein? Wer entscheidet das?

Wer entscheidet eigentlich, ob ein Kind in eine Förderschule gehen sollte oder gehen muss? Liegt das im Ermessen der Eltern, richtet es sich nach Empfehlung von Erzieher*innen oder gibt es hier „offizielle“ Stellen, die diese Lösung vorschlagen oder gar bestimmen?

Gibt es Anzeichen dafür, dass eine sonderpädagogische Förderung für ein Kind sinnvoll sein könnte, dann haben Eltern oder die Schule die Möglichkeit, einen Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen. Es wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem geprüft wird, ob ein tatsächlich ein besonderer Förderbedarf besteht. Wird ein Förderbedarf festgestellt, haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht, mit dem frei darüber entscheiden können, ob ihr Kind auf eine Förderschule oder eine Regelschule im Rahmen der inklusiven Beschulung gehen soll.

Gibt es eine Alternative zur Förderschule?

Jede Regelschule ist dazu verpflichtet Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen. Ist dies der Fall spricht man von „Inklusiver Beschulung“, bei der das Kind mit Förderbedarf in eine Klasse integriert wird, bei der Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam lernen.  Um zusätzliche bedarfsorientierte Unterstützung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderschwepunkt zu sichern, der zusätzliche Einsatz von Sonderpädagog*innen gestattet. Ein wesentlicher Vorteil: Schüler*innen mit Beeinträchtigung werden gesellschaftlich nicht ausgegrenzt. Der Ansatz vertritt das Prinzip der Inklusion. Das verleiht neben der sozialen Kompetenz auch ein positives Selbstwert- und Zugehörigkeitsgefühl.