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Geförderte Ausbildung - eine finanziell unterstütze Ausbildung

Geförderte Ausbildung - was ist das?

Eine geförderte Ausbildung ist eine vom Arbeitsamt finanziell unterstützte Ausbildung. Für viele junge Menschen ist die geförderte Ausbildung über die Agentur für Arbeit eine gute Möglichkeit, doch noch einen Berufsabschluss zu erlangen. Ohne einen Berufsabschluss haben es junge Menschen oft sehr schwer, auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Um diesem Umstand entgegen zu treten, bieten die Arbeitsagenturen finanzielle Hilfen und weitere Unterstützungsangebote in Form einer geförderten Ausbildung an, damit Auszubildende das Qualifikationsziel des Berufsabschlusses noch erreichen können.

Wer kann eine geförderte Ausbildung im Berufsbildungswerk absolvieren?

Die geförderte Ausbildung im Berufsbildungswerk Südhessen ist für junge Menschen mit Förderbedarf, Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder für Menschen aus dem Autismus-Spektrum oder sonst einer Beeinträchtigung geeignet. Ziel ist es, diese jungen Menschen auf ihrem Weg in die berufliche Teilhabe zu begleiten. Dafür haben wir passgenaue Förderangebote entwickelt.

Es kommt auch vor, dass Schüler*innen mit Förderbedarf, Rechen- oder Leseschwäche oder einem schlechten oder ohne Abschluss nach der Schule noch nicht genau wissen, was sie machen sollen – auch für diese Menschen kann eine geförderte Ausbildung oder zunächst eine BvB im Berufsbildungswerk interessant sein.

Geförderte Ausbildung im bbw Südhessen – Voraussetzungen

Wer eine durch das Arbeitsamt geförderte Ausbildung oder eine Berufsvorbereitung im bbw Südhessen absolvieren möchte, der sollte einen Anspruch nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs SGB III haben.

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen mit Förderbedarf, wie z. B.

  • Menschen mit einer Lernbehinderung, wie ausgeprägter Lese- oder Rechenschwäche
  • Menschen aus dem Autismus-Spektrum
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen

Wer sich also für eine geförderte Ausbildung interessiert, der sollte frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen aufnehmen. Das kann die Agentur für Arbeit sein, das Jobcenter oder die Rentenversicherungs- oder Sozialversicherungsträger. Oder man informiert sich einfach bei der zuständigen Reha-Beratung der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit.

Sobald eine Prüfung erfolgt ist und die Voraussetzungen für eine geförderte Ausbildung vorliegen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Anmeldung im Berufsbildungswerk. Die Kosten für die Ausbildung übernimmt im Regelfall die Agentur für Arbeit.