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Inklusiver Unterricht / inklusive Beschulung = Inklusion als Ziel

Was ist inklusiver Unterricht?

Früher wurden Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen meist getrennt voneinander in verschiedenen Schulen unterrichtet. Heute ist Inklusion das Ziel, sozusagen die „Schule für alle“, in der gemeinsam gelernt wird, wobei von „schulischer Inklusion“, „inklusivem Unterricht“, „inklusiver Beschulung“ oder „inklusiver Bildung“ gesprochen wird.

Die inklusive Beschulung ist für allgemeinbildende Schulen verpflichtend. Dafür werden oft Netzwerke gebildet, z. B. inklusive Schulbündnisse (iSB). Sie sorgen dafür, dass flächendeckende inklusive Bildungslandschaften entstehen, in denen alle Schulen in einer Region zusammenarbeiten, um gemeinsam die beste Förderung für jede*n einzelne*n Schüler*in zu finden. Auch eine medizinisch-therapeutische Versorgung gehört dazu.

Außerdem gibt es regional und überregional Beratungs- und Förderzentren, die die Schulen bei der inklusiven Beschulung beraten und unterstützen. Und in der hessischen Landesregierung gibt es das Projektbüro Inklusion, das Schulen bei der Inklusion und dem Bilden inklusiver Netzwerke hilft.

 

 

Woher kommt das Ziel der inklusiven Beschulung?

Der Gedanke dahinter ist, dass alle Menschen die gleiche Chance auf eine bestmögliche Förderung, eine Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben sollen. Auch Schüler*innen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen sollen möglichst die allgemeinen Schulen besuchen können. Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können – je nachdem, welche Voraussetzungen und Bedürfnisse sie mitbringen – im Rahmen ihres Förderschwerpunktes entweder an einer Förderschule oder allgemeinen Schule unterrichtet werden. In jeder allgemeinen Schule haben sie den rechtlichen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Grundlage für diese neue Zielsetzung sind Beschlüsse der Staatengemeinschaft „Vereinte Nationen“ (UN), der 193 Staaten angehören und die sich für Menschenrechte und Weltfrieden einsetzt.

 

Wie funktioniert inklusive Beschulung?

Schüler*innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden an Schulen mit inklusivem Unterricht sowohl von Lehrkräften der allgemeinen Schule als auch von sonderpädagogischen Lehrkräften unterrichtet. Angebote, die auf ihre ganz individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind, ermöglichen ihnen den Anschluss an den allgemeinen Unterricht.

Bei der inklusiven Beschulung arbeiten die Schulen außerdem eng mit Eltern und mit weiteren Partnern wie der Jugendhilfe oder der Agentur für Arbeit zusammen.

Wie ermöglicht inklusive Beschulung den Weg von der Schule in den Beruf?

Auch der Übergang in einen passenden Beruf oder eine Ausbildung – und damit die Möglichkeit zu einer eigenständigen Zukunft – wird von den inklusiven Schulbündnissen begleitet. Dabei spielen die Wünsche der Jugendlichen eine zentrale Rolle.

Eine gute Adresse für Berufsorientierung und Ausbildung ist in diesem Zusammenhang auch das Berufsbildungswerk Südhessen. Es arbeitet dabei u. a. mit der Agentur für Arbeit zusammen und ermöglicht jungen Menschen mit Startschwierigkeiten aller Art den Einstieg in eine Berufsausbildung und eine selbstbestimmte Zukunft.