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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Was bedeutet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"?

Bei den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ handelt sich um den sozialrechtlichen Begriff für die Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen eine Erwerbstätigkeit ermöglichen sollen. Dazu gehörten spezielle Angebote zur Berufsvorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung, Assistenz oder die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind unter anderem:

  • Weiterbildungen, inkl. Erwerb eines dafür notwendigen Schulabschlusses
  • Berufsausbildung inklusive des schulischen Teils
  • technische Hilfsmittel, Finanzierung eines Umzugs oder einer Arbeitsassistenz, um einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu behalten
  • Förderung einer Existenzgründung oder einer Selbständigkeit
  • Psychosoziale Beratung
  • spezielle Kurse für Menschen mit Behinderung, z. B. zum Erlernen der Braille-Schrift oder der Gebärdensprache
  • betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung
  • Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder Förderung der Leistungsfähigkeit innerhalb der Werkstatt, um auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet zu werden

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es speziell für Menschen mit Förderbedarf?

Für junge Menschen mit einem rehaspezifischen Förderbedarf gibt es folgende Angebote für den Berufseinstieg:

Wer ist für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zuständig?

Zuständig für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die Bundesagentur für Arbeit, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Träger der Kinder und Jugendhilfe oder der Träger der Eingliederungshilfe. Bei der Förderung einer Erstausbildung oder Berufsvorbereitung für junge Menschen mit Behinderung sind in der Regel die Reha-Beratungen der Agenturen für Arbeit die ersten Ansprechpartner.