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UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Menschenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention: Was ist das eigentlich?

Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK, ist eine Menschenrechtskonvention. Weil Menschen mit Behinderungen besonders von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind und geschützt werden sollen, wurde die Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 anerkannt. Sie ist seitdem geltendes Recht in Deutschland.

UN-Behindertenrechtskonvention: Darum geht’s!

Die Behindertenrechtskonvention überträgt die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte auf die Situation von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung. Es geht darum, Barrieren abzuschaffen – zum Beispiel durch behindertengerechte Gebäude oder barrierefreie Webseiten. Und es geht um Selbstbestimmung, damit Menschen mit Behinderung nicht entmündigt werden und selbst über ihr Leben bestimmen können. Ein wichtiges Prinzip aus der UN-BRK lautet „Inklusion“: Das bedeutet, dass die Gesellschaft sich so ausrichten und Barrieren abbauen soll, dass jeder Mensch an allem teilnehmen kann.

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention

Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beendet wird. Alle sollen gleichberechtigt ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.

UN-Behindertenrechtskonvention: Was wurde bisher erreicht?

Früher wurde Behinderung als Nachteil gesehen und Menschen mit Behinderungen von der Politik als Bittstellende wahrgenommen. Durch die UN-BRK ist es gelungen, Menschen mit Behinderung klare Rechte zu geben und den Staat in die Pflicht zu nehmen, diese Rechte umzusetzen und zu schützen.