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Werkstatt für Menschen mit Behinderung - was genau ist das?

Was ist eine „Werkstatt für behinderte Menschen“?

Eine „Werkstatt für Menschen mit Behinderung“, auch „Förderwerkstatt“ genannt, ist eine Einrichtung zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland. Dieser Auftrag wird auch als berufliche Rehabilitation oder Eingliederungshilfe bezeichnet. Früher wurden diese Werkstätten „Werkstatt für behinderte Menschen“ genannt (daher kommt die offizielle Abkürzung „WfbM“). Oder auch „beschützende Werkstatt“. Dass man heute eher andere Benennungen wählt, liegt daran, dass Menschen nicht auf ihr „Behindertsein“ reduziert werden sollen, sondern ihnen eine größtmöglich Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die WfbM bieten Menschen, die aufgrund einer körperlichen, kognitiven, psychischen oder seelischen Einschränkung, die als „Behinderung“ diagnostiziert wurde, (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz. Dieser dauerhafte Arbeitsplatz ist ein „arbeitnehmerähnliches“ Arbeitsverhältnis, das an ihre Interessen, Bedürfnisse und Fähigkeiten angepasst ist. Sie bekommen Lohn (allerdings außerhalb des Mindestlohngesetzes), sind renten-, pflege-, unfall- und krankenversichert und können durch die Wahl von Werkstatträten und Frauenbeauftragten mitbestimmen.

Ziel ist es, im Idealfall einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zu diesem Zweck erhalten die Betroffenen in der Werkstatt zusätzlich eine berufliche Qualifizierung, verbunden mit spezieller sozialpädagogischer, medizinischer oder psychologischer Unterstützung sowie Arbeits- und Berufsförderung.

Wie arbeiten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen?

Die Tätigkeit gliedert sich in 4 Bereiche:

  • den Eingangsbereich
  • den Berufsbildungsbereich
  • den Arbeitsbereich
  • und die Fördergruppen.

Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich dient der beruflichen Orientierung, Arbeitsvorbereitung und Ausbildung, bevor dann in einem der Arbeitsbereiche (z. B. Wäscherei, Metall- oder Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsbau) einer beruflichen Beschäftigung nachgegangen werden kann. Dieser Bereich erwirtschaftet das Arbeitsentgelt der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung selbst, indem er Produktionsaufträge und Dienstleistungen für externe Kunden erbringt.

Ein Integrationsmanagement mit zusätzlichen Bildungsangeboten ermöglicht den Beschäftigten u. a., den Übergang in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu erproben. Für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in einem der Arbeitsbereiche der WfbM tätig sein können, gibt es Fördergruppen mit arbeitsähnlichen Beschäftigungen und Förderungsmöglichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen einer „Werkstatt für behinderte Menschen“ und einem Berufsbildungswerk?

Berufsbildungswerke wie das Berufsbildungswerk Südhessen sind KEINE Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Obwohl es letztlich auch das Ziel der WfbM ist, Menschen mit Beeinträchtigungen den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bieten sie ihren Beschäftigten dauerhafte Arbeitsplätze. Die zunehmende Ausrichtung auf Inklusion  stellt solche abgesonderten Arbeitsbereiche für Menschen mit Behinderungen aber immer stärker infrage.

Berufsbildungswerke sind stärker auf Inklusion ausgerichtet. Auch bei ihnen gibt es berufliche Orientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Rehabilitation, auch sie verfügen über interne Produktionsbereiche wie Metall– oder Holzverarbeitung, Garten- und Landschaftsbau etc. Aber bei ihnen dienen diese Bereiche einer beruflichen Qualifizierung in Form einer dualen Berufsausbildung, mit der die Teilnehmer*innen in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden – mit qualifizierten und vollwertig anerkannten Abschlüssen der IHK und des LLH.